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Betriebskosten

Betriebskosten sind die laufenden Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Mietobjekts entstehen. Sie können vom Vermieter auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Die umlagefähigen Betriebskosten sind in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) abschließend aufgeführt. Dazu zählen unter anderem Grundsteuer, Wasser und Abwasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Hausmeister und Versicherungen. Nicht umlagefähig sind hingegen Verwaltungs- und Instandhaltungskosten des Vermieters.


Das Wichtigste im Überblick:

  • Betriebskosten sind nur umlagefähig, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
  • Welche Kosten als Betriebskosten gelten, ist in der Betriebskostenverordnung geregelt.
  • Eine jährliche Betriebskostenabrechnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Mieter haben das Recht auf Einsicht in die Abrechnungsbelege.
  • Vorauszahlungen oder Pauschalen sind beide zulässig.

Häufig gestellte Fragen zu Betriebskosten:

Was ist der Unterschied zwischen Betriebskosten und Nebenkosten?

Im Alltag werden beide Begriffe synonym verwendet. Rechtlich präziser ist der Begriff Betriebskosten, da er den Inhalt der Betriebskostenverordnung exakt bezeichnet.


Wann muss die Betriebskostenabrechnung vorliegen?

Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Bei verspäteter Abrechnung verfallen mögliche Nachforderungen des Vermieters.

Können Mieter die Betriebskostenabrechnung prüfen?

Ja, Mieter haben das Recht, alle Belege beim Vermieter einzusehen oder Kopien anzufordern.