Nebenkosten
Nebenkosten sind die zusätzlichen Kosten, die neben der Kaltmiete für die Nutzung der Wohnung anfallen. Im Alltag werden die Begriffe Nebenkosten und Betriebskosten synonym verwendet.
Typische Bestandteile sind Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung, Hauswart und Grundsteuer. Sie werden entweder als monatliche Vorauszahlung erhoben — mit jährlicher Abrechnung — oder pauschal abgegolten. Die Kaltmiete und die Nebenkosten ergeben zusammen die Warmmiete.
Das Wichtigste im Überblick:
- Nebenkosten umfassen Heiz-, Wasser-, Strom- und sonstige Bewirtschaftungskosten.
- Sie können als Vorauszahlung oder als Pauschale vereinbart werden.
- Die jährliche Nebenkostenabrechnung ist Pflicht und muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgen.
- Nicht jede Kostenart darf umgelegt werden — relevant ist die Betriebskostenverordnung.
- Mieter haben Anspruch auf Einsicht in die Belege.
Häufig gestellte Fragen zu Nebenkosten:
Welche Kosten dürfen umgelegt werden?
Nur die in der Betriebskostenverordnung aufgeführten Kostenarten und nur, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wann ist die Nebenkostenabrechnung verspätet?
Wenn sie nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eingegangen ist. Spätere Nachforderungen sind dann meist ausgeschlossen.
Wie hoch sind die Nebenkosten in der Regel?
Im bundesweiten Durchschnitt etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter, abhängig von Ausstattung, Energieträger und Region.