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Staffelmiete

Die Staffelmiete ist eine Form der Mietvereinbarung, bei der die Miethöhe für bestimmte Zeiträume bereits im Mietvertrag festgelegt wird. Beide Parteien wissen damit von Anfang an, wann sich die Miete in welcher Höhe ändert.

Die Staffelmiete ist in § 557a BGB geregelt. Die jeweilige Staffel muss mindestens ein Jahr unverändert gelten. Die Erhöhung wird entweder als konkreter Eurobetrag oder als prozentualer Aufschlag vereinbart. Eine zusätzliche Mieterhöhung nach dem Mietspiegel ist während der Laufzeit ausgeschlossen — die Kappungsgrenze findet keine Anwendung.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Mieterhöhungen sind im Voraus im Mietvertrag konkret festgelegt.
  • Jede Stufe muss mindestens zwölf Monate unverändert gelten.
  • Erhöhungen werden als Eurobetrag oder Prozentsatz angegeben.
  • Eine zusätzliche Erhöhung nach Mietspiegel ist ausgeschlossen.
  • Die Mietpreisbremse gilt auch für die Staffelmiete.

Häufig gestellte Fragen zur Staffelmiete:

Was ist der Vorteil einer Staffelmiete?

Für beide Parteien besteht Planungssicherheit. Mieter wissen, wie sich die Miete entwickeln wird; Vermieter müssen keine separaten Mieterhöhungen begründen.

Gilt die Mietpreisbremse auch für die Staffelmiete?

Ja, auch die jeweilige Staffel darf in angespannten Wohnungsmärkten die zulässige Höchstgrenze nicht überschreiten.

Kann eine Staffelmiete vorzeitig gekündigt werden?

Die Mietdauer wird durch die Staffelmiete nicht eingeschränkt. Der Mieter kann mit der gesetzlichen Frist kündigen, eine Mindestlaufzeit von höchstens vier Jahren ist allerdings zulässig.