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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Dokument, das den energetischen Zustand eines Gebäudes bewertet und Auskunft über den Energieverbrauch oder den Energiebedarf gibt. Bei der Vermietung einer Wohnung ist die Vorlage gesetzlich vorgeschrieben.

Es gibt zwei Varianten: den Verbrauchsausweis, der auf den tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre basiert, und den Bedarfsausweis, der auf einer technischen Analyse des Gebäudes beruht. Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig und muss bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Der Energieausweis ist Pflicht bei Vermietung und Verkauf.
  • Er ist zehn Jahre gültig.
  • Es gibt zwei Arten: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
  • Die Einstufung erfolgt auf einer Skala von A+ (sehr effizient) bis H.
  • Der Vermieter muss den Ausweis bei der Besichtigung vorlegen.


Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis:

Welche Strafen drohen, wenn kein Energieausweis vorliegt?

Wer keinen Energieausweis vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro pro Verstoß.

Worin unterscheiden sich Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis stützt sich auf den realen Energieverbrauch, der Bedarfsausweis auf eine technische Begutachtung des Gebäudes.

Was bedeuten die Energieeffizienzklassen?

Die Klassen reichen von A+ (sehr effizient) bis H (sehr energieintensiv). Sie helfen, die zu erwartenden Heizkosten einzuschätzen.