Mieterselbstauskunft
Die Mieterselbstauskunft ist ein Formular, mit dem sich Mietinteressenten beim Vermieter vorstellen. Sie enthält Angaben zur Person, zum Einkommen und zur bisherigen Mietsituation und dient dem Vermieter zur Auswahl unter mehreren Bewerbern.
Der Vermieter darf nicht jede beliebige Frage stellen. Erlaubt sind Angaben zu Beruf, Einkommen, Anzahl der einziehenden Personen und Bonität. Unzulässig sind Fragen zu Religion, Schwangerschaft, Krankheiten oder politischer Einstellung, da sie nichts mit dem Mietverhältnis zu tun haben.
Das Wichtigste im Überblick:
- Zulässig sind Angaben zu Beruf, Einkommen und Haushaltsgröße.
- Unzulässig sind Fragen zu Religion, Familienplanung, Gesundheit oder Vorlieben.
- Falsche Angaben zu wichtigen Punkten können zu einer fristlosen Kündigung führen.
- Eine SCHUFA-Auskunft wird häufig zusätzlich verlangt.
- Mieter dürfen unzulässige Fragen wahrheitswidrig beantworten („Recht zur Lüge“).
Häufig gestellte Fragen zur Mieterselbstauskunft:
Welche Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten?
Vor allem Fragen zu Beruf, Einkommen, Anzahl der einziehenden Personen, laufenden Insolvenzverfahren und früheren Mietschulden.
Welche Fragen darf der Mieter ablehnen?
Fragen zu Familienplanung, Religion, sexueller Orientierung, Krankheiten, Hobbys oder politischer Einstellung müssen nicht beantwortet werden.
Was passiert bei falschen Angaben?
Wer wichtige Angaben falsch macht, riskiert eine fristlose Kündigung. Unzulässige Fragen dürfen jedoch falsch beantwortet werden, ohne dass dies rechtliche Folgen hat.