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Kaution

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für etwaige Forderungen des Vermieters am Ende des Mietverhältnisses. Sie wird zu Beginn der Mietzeit hinterlegt und nach Auszug zurückgezahlt.

Die gesetzliche Obergrenze liegt bei drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zahlen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution verzinslich und getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel drei bis sechs Monate nach Auszug, abzüglich offener Forderungen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Kaution beträgt maximal drei Nettokaltmieten.
  • Sie kann in drei monatlichen Raten gezahlt werden.
  • Der Vermieter muss die Kaution verzinslich und insolvenzgeschützt anlegen.
  • Die Rückzahlung erfolgt drei bis sechs Monate nach Auszug.
  • Die Kaution sichert offene Mieten, Schäden und Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung.

Häufig gestellte Fragen zur Kaution:

Wie hoch darf die Mietkaution maximal sein?

Maximal drei Nettokaltmieten ohne Nebenkosten. Höhere Forderungen sind unzulässig.


Wann erhalten Mieter die Kaution zurück?

Üblich sind drei bis sechs Monate nach Auszug. Der Vermieter darf einen Teil zurückhalten, solange noch Forderungen offen sind, etwa aus der Betriebskostenabrechnung.

Was passiert, wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt?

Sie können den Vermieter zunächst schriftlich auffordern. Bleibt dies erfolglos, kann ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet werden.