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Mieterhöhung

Eine Mieterhöhung ist die Anpassung der Miete während eines laufenden Mietverhältnisses. Sie ist nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen zulässig.

Häufigster Fall ist die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Innerhalb von drei Jahren darf die Miete dabei höchstens um 20 Prozent steigen (15 Prozent in angespannten Wohnungsmärkten — sogenannte Kappungsgrenze). Weitere Formen sind die Staffelmiete, die Indexmiete und die Erhöhung nach Modernisierung. Seit der letzten Mieterhöhung müssen mindestens 15 Monate vergangen sein.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Kappungsgrenze begrenzt die Erhöhung auf 20 Prozent in drei Jahren (15 Prozent in angespannten Wohnlagen).
  • Zwischen zwei Mieterhöhungen müssen mindestens 15 Monate liegen.
  • Die Erhöhung muss schriftlich begründet werden, zum Beispiel über den Mietspiegel.
  • Der Mieter hat zwei Monate Überlegungsfrist zur Zustimmung.
  • Bei Modernisierung können acht Prozent der Kosten jährlich auf die Miete umgelegt werden.


Häufig gestellte Fragen zur Mieterhöhung:

Wie oft darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Frühestens 15 Monate nach der letzten Mieterhöhung und höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Rahmen der Kappungsgrenze.

Muss der Mieter einer Erhöhung zustimmen?

Bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist eine Zustimmung erforderlich. Stimmt der Mieter nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.


Was tun bei einer unberechtigten Erhöhung?

Prüfen Sie die Begründung sorgfältig, etwa anhand des Mietspiegels. Bei Zweifeln können Sie sich an einen Mieterverein oder einen Anwalt wenden.